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Allgemeine Geschäftsbedingungen
+ lichtempfindlich | Filmproduktion
Allgemeine Geschäftsbedingungen von lichtempfindlich | Filmproduktion (Matthias Fritsche) mit Sitz in Maybachstraße 1, 39104 Magdeburg Fassung 01.06.2011
1. GegenstandDie nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und lichtempfindlich | Filmproduktion ausschließlich. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsabschluss und Rücktritta) Angebote von lichtempfindlich | Filmproduktion sind unverbindlich und freibleibend, insofern keine definierte Bindungsdauer zugesichert wird. lichtempfindlich | Filmproduktion behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Der Auftrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung bzw. Unterschrift auf dem Auftrag durch lichtempfindlich | Filmproduktion zustande. b) lichtempfindlich | Filmproduktion ist berechtigt auch von verbindlich angenommenen Verträgen wegen des Inhalts, der technischen Form oder wetterbedingten Ausfällen hiervon zurückzutreten. c) Alle Preise gelten vom Tage des Vertragsabschlusses an drei Monate, außer wenn bei Vertragsabschluss ein anderes Datum schriftlich auf dem Auftrag festgehalten wird. Sollte der Auftrag innerhalb des vereinbarten Zeitraums aus Gründen, die nicht bei lichtempfindlich | Filmproduktion liegen, nicht abgeschlossen sein, so behält sich lichtempfindlich | Filmproduktion vor, zwischenzeitliche Kostensteigerungen einschließlich jedweder Steuererhöhungen in entsprechenden Umfang an den Auftraggeber weiterzugeben. d) Der Auftraggeber hat ein Wiederrufrecht von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung, insofern noch keine Leistungen durch lichtempfindlich | Filmproduktion erbracht wurden.
3. Pflichten des Auftraggebersa) Durch die Erteilung eines Auftrages versichert der Auftraggeber, dass er im Besitz sämtlicher Rechte insbesondere der Urheber- und Leistungsschutzrechte ist. Sollte der Auftraggeber diese verlieren, so muss er dies unverzüglich und schriftlich lichtempfindlich | Filmproduktion mitteilen. b) Der Auftraggeber ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Annahme von Teillieferungen wie z.B. Konzept und Schnittkorrekturen verpflichtet. c) Der Auftraggeber verpflichtet sich, lichtempfindlich | Filmproduktion die Verwirklichung des Auftrages zu ermöglichen, vereinbarte Termine wie z.B. Abnahmen einzuhalten und benötigte Unterlagen und Genehmigungen fristgerecht zur Verfügung zu stellen. d) Der Auftraggeber ist selbst für die Einhaltung berufs- und standesrechtlicher sowie behördlicher Regeln und Beschränkungen verantwortlich und hat selbstständig ebendiese abzuklären und einzuhalten. lichtempfindlich | Filmproduktion unterliegt keiner Aufklärungspflicht. Bei Verletzung hat der Auftraggeber lichtempfindlich | Filmproduktion von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und den Schaden zu ersetzen. e) Wenn nicht anders und schriftlich vereinbart, stellt der Auftraggeber alle mitwirkenden Statisten selbst bereit. Er hat mit Dritten die Rechtsansprüche selbstständig zu klären. lichtempfindlich | Filmproduktion übernimmt keine Rechtsansprüche Dritter, die mit der Produktion des Filmbildes bzw. Fotobildes, insbesondere der Persönlichkeitsrechte, entstehen. f) Wenn nicht anders und schriftlich vereinbart, ist der Auftraggeber für alle Drehgenehmigungen, die mit der Produktion des Filmbildes bzw. Fotobildes entstehen selbst, verantwortlich. g) Der Auftraggeber verpflichtet sich den von lichtempfindlich | Filmproduktion hergestellten Film bzw. Fotos in guter Qualität zu präsentieren, so dass die Arbeit von lichtempfindlich | Filmproduktion nicht geschmälert wird. lichtempfindlich | Filmproduktion hat das Recht, dies zu kontrollieren.
4. Preisea) Alle Produktionspreise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte der Auftraggeber fest gebuchte und schriftlich bestätigte Termine nicht wahrnehmen, ist lichtempfindlich | Filmproduktion berechtigt, eine Schadensersatzsumme von 25% des Gesamtbruttohonorars zu erheben. Für kurzfristig abgesagte (innerhalb von 7 Werktagen) und bereits schriftlich vereinbarte Termine, erhebt lichtempfindlich | Filmproduktion eine Gebühr von 200,00€. Änderungswünsche, die nach abgenommenen Text-, Bildvorschlag, Vertonung oder Fertigstellung vorgebracht werden, werden nach Aufwand auf Basis der Preise von lichtempfindlich | Filmproduktion abgerechnet.
5. Zahlungsbedingungena) Alle Rechnungen sind unverzüglich und ohne Abzug zahlbar. b) Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung. c) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet lichtempfindlich | Filmproduktion vorbehaltlich der Geltungmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank. Für jede Mahnung mit Ausnahme der verzugsauslösenden Mahnung verlangt lichtempfindlich | Filmproduktion Mahnkosten i.H.v. 8,00€. d) Sonderangebote, Vergünstigungen und Rabatte gelten nur bei fristgerechter Zahlung durch den Auftraggeber. e) Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen/ Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen/ Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftigt festgestellt. f) Die Abtretung von Rechten und/ oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist ohne die ausdrückliche Einwilligung von lichtempfindlich | Filmproduktion ausgeschlossen. g) lichtempfindlich | Filmproduktion kann jederzeit Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und Rechte an den Geräten auf Dritte übertragen.
6. Lieferterminelichtempfindlich | Filmproduktion ist bemüht, alle Liefertermine fristgerecht einzuhalten. Die Lieferzeiten verlängern sich angemessen bei Streiks, höherer Gewalt oder sonstiger Umstände.
7. Urheberrecht und Vervielfältigunga) Das Urheberrecht am Rohmaterial bzw. den Rohdaten liegt uneingeschränkt bei lichtempfindlich | Filmproduktion. lichtempfindlich | Filmproduktion versichert dem Auftraggeber mit dem Rohmaterial bzw. den Rohdaten keine weiteren kommerziellen Interessen zu verfolgen. b) lichtempfindlich | Filmproduktion ist dazu berechtigt, den Film bzw. die Fotos für eigene Werbezwecke wie zum Beispiel auf einem Showreel bzw. auf der lichtempfindlich | Filmproduktion Webseite zu veröffentlichen. c) lichtempfindlich | Filmproduktion räumt dem Auftraggeber das Recht ein, seinen Film bzw. Fotos durch lichtempfindlich | Filmproduktion oder anderswo selbstständig zu vervielfältigen und zu zeigen, ohne das es einer schriftlichen Genehmigung von lichtempfindlich | Filmproduktion bedarf. d) Die bei Vervielfältigung anfallenden GEMA- Gebühren trägt der Auftraggeber in voller Höhe selbstständig. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass lichtempfindlich | Filmproduktion zur GEMA- Meldung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nachkommt.
8. SicherungsrechteAlle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von lichtempfindlich | Filmproduktion. Pfändungen und sonstige Zugriffe Dritter sind unverzüglich anzuzeigen.
9. Haftunga) Uns übergebene Gegenstände und Materialien werden von uns grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. lichtempfindlich | Filmproduktion haftet nicht für abhanden gekommene Verlangen. b) Für bei lichtempfindlich | Filmproduktion eingelagertes Material wie z.B. dem Rohmaterial wird keine Haftung übernommen.
10. Nutzungsrechte und Freihaltunga) Alle Produktionspreise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte der Auftraggeber fest gebuchte und schriftlich bestätigte Termine nicht wahrnehmen, ist lichtempfindlich | Filmproduktion berechtigt, eine Schadensersatzsumme von 25% des Gesamtbruttohonorars zu erheben. Für kurzfristig abgesagte (innerhalb von 7 Werktagen) und bereits schriftlich vereinbarte Termine, erhebt lichtempfindlich | Filmproduktion eine Gebühr von 200,00€. Änderungswünsche, die nach abgenommenen Text-, Bildvorschlag, Vertonung oder Fertigstellung vorgebracht werden, werden nach Aufwand auf Basis der Preise von lichtempfindlich | Filmproduktion abgerechnet.
11. Gewährleistungsansprucha) Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 6 Tage bei Filmen und 10 Tage bei anderen Produkten nach Erhalt der Ware und unter gleichzeitiger Übersendung derselben, zu Prüfzwecken zu erheben. b) Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeits- und Kontrastschwankungen usw. begründen keinen Gewährleistungsanspruch. c) lichtempfindlich | Filmproduktion ist nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Nach dreimaligem Fehlschlagen hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages. Hiervon unberührt sind Autorenänderungen nach abgenommenen Text-, Bildvorschlägen und Vertonung.
12. Personenbezogene DatenDer Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten bei lichtempfindlich | Filmproduktion zu eigenen Zwecken gespeichert werden (§33 Abs. 2 Ziffer 1 Bundesdatenschutzgesetz).
13. Salvatorische Klausela) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Reglung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14. Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von lichtempfindlich | Filmproduktion in Magdeburg. Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts.