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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von lichtempfindlich | Filmproduktion (Matthias Fingerhut) mit Sitz in Schiffshebewerk 15a, 39126 Magdeburg
Fassung 01.05.2018

1. Gegenstand

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und lichtempfindlich | Filmproduktion ausschließlich. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsabschluss und Rücktritt

a) Angebote von lichtempfindlich | Filmproduktion sind unverbindlich und freibleibend, insofern keine definierte Bindungsdauer zugesichert wird. lichtempfindlich | Filmproduktion behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Der Auftrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung bzw. Unterschrift auf dem Auftrag durch lichtempfindlich | Filmproduktion zustande. b) lichtempfindlich | Filmproduktion ist berechtigt auch von verbindlich angenommenen Verträgen wegen des Inhalts, der technischen Form oder wetterbedingten Ausfällen hiervon zurückzutreten. c) Alle Preise gelten vom Tage des Vertragsabschlusses an drei Monate, außer wenn bei Vertragsabschluss ein anderes Datum schriftlich auf dem Auftrag festgehalten wird. Sollte der Auftrag innerhalb des vereinbarten Zeitraums aus Gründen, die nicht bei lichtempfindlich | Filmproduktion liegen, nicht abgeschlossen sein, so behält sich lichtempfindlich | Filmproduktion vor, zwischenzeitliche Kostensteigerungen einschließlich jedweder Steuererhöhungen in entsprechenden Umfang an den Auftraggeber weiterzugeben. d) Der Auftraggeber hat ein Wiederrufrecht von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung, insofern noch keine Leistungen durch lichtempfindlich | Filmproduktion erbracht wurden.

3. Pflichten des Auftraggebers

a) Durch die Erteilung eines Auftrages versichert der Auftraggeber, dass er im Besitz sämtlicher Rechte insbesondere der Urheber- und Leistungsschutzrechte ist. Sollte der Auftraggeber diese verlieren, so muss er dies unverzüglich und schriftlich lichtempfindlich | Filmproduktion mitteilen. b) Der Auftraggeber ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Annahme von Teillieferungen wie z.B. Konzept und Schnittkorrekturen verpflichtet. c) Der Auftraggeber verpflichtet sich, lichtempfindlich | Filmproduktion die Verwirklichung des Auftrages zu ermöglichen, vereinbarte Termine wie z.B. Abnahmen einzuhalten und benötigte Unterlagen und Genehmigungen fristgerecht zur Verfügung zu stellen. d) Der Auftraggeber ist selbst für die Einhaltung berufs- und standesrechtlicher sowie behördlicher Regeln und Beschränkungen verantwortlich und hat selbstständig ebendiese abzuklären und einzuhalten. lichtempfindlich | Filmproduktion unterliegt keiner Aufklärungspflicht. Bei Verletzung hat der Auftraggeber lichtempfindlich | Filmproduktion von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und den Schaden zu ersetzen. e) Wenn nicht anders und schriftlich vereinbart, stellt der Auftraggeber alle mitwirkenden Statisten selbst bereit. Er hat mit Dritten die Rechtsansprüche selbstständig zu klären. lichtempfindlich | Filmproduktion übernimmt keine Rechtsansprüche Dritter, die mit der Produktion des Filmbildes bzw. Fotobildes, insbesondere der Persönlichkeitsrechte, entstehen. f) Wenn nicht anders und schriftlich vereinbart, ist der Auftraggeber für alle Drehgenehmigungen, die mit der Produktion des Filmbildes bzw. Fotobildes entstehen selbst, verantwortlich. g) Der Auftraggeber verpflichtet sich den von lichtempfindlich | Filmproduktion hergestellten Film bzw. Fotos in guter Qualität zu präsentieren, so dass die Arbeit von lichtempfindlich | Filmproduktion nicht geschmälert wird. lichtempfindlich | Filmproduktion hat das Recht, dies zu kontrollieren.

4. Preise

a) Alle Produktionspreise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte der Auftraggeber fest gebuchte und schriftlich bestätigte Termine nicht wahrnehmen, ist lichtempfindlich | Filmproduktion berechtigt, eine Schadensersatzsumme von 25% des Gesamtbruttohonorars zu erheben. Für kurzfristig abgesagte (innerhalb von 7 Werktagen) und bereits schriftlich vereinbarte Termine, erhebt lichtempfindlich | Filmproduktion mindestens eine Gebühr von 200,00€ oder erstellt eine Abrechnung in Höhe des bereits geleisteten Aufwands. Änderungswünsche, die nach abgenommenen Text-, Bildvorschlag, Vertonung oder Fertigstellung vorgebracht werden, werden nach Aufwand auf Basis der Preise von lichtempfindlich | Filmproduktion abgerechnet.

5. Zahlungsbedingunen

a) Alle Rechnungen sind unverzüglich und ohne Abzug zahlbar. b) Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung. c) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet lichtempfindlich | Filmproduktion vorbehaltlich der Geltungmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank. Für jede Mahnung mit Ausnahme der verzugsauslösenden Mahnung verlangt lichtempfindlich | Filmproduktion Mahnkosten i.H.v. 8,00€. d) Sonderangebote, Vergünstigungen und Rabatte gelten nur bei fristgerechter Zahlung durch den Auftraggeber. e) Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen/ Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen/ Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftigt festgestellt. f) Die Abtretung von Rechten und/ oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist ohne die ausdrückliche Einwilligung von lichtempfindlich | Filmproduktion ausgeschlossen. g) lichtempfindlich | Filmproduktion kann jederzeit Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und Rechte an den Geräten auf Dritte übertragen.

6. Liefertermine

lichtempfindlich | Filmproduktion ist bemüht, alle Liefertermine fristgerecht einzuhalten. Die Lieferzeiten verlängern sich angemessen bei Streiks, höherer Gewalt oder sonstiger Umstände.

7. Urheberrecht und Vervielfältigung

a) Das Urheberrecht am Rohmaterial bzw. den Rohdaten liegt uneingeschränkt bei lichtempfindlich | Filmproduktion. lichtempfindlich | Filmproduktion versichert dem Auftraggeber mit dem Rohmaterial bzw. den Rohdaten keine weiteren kommerziellen Interessen zu verfolgen. b) lichtempfindlich | Filmproduktion ist dazu berechtigt, den Film bzw. die Fotos für eigene Werbezwecke wie zum Beispiel auf einem Showreel bzw. auf der lichtempfindlich | Filmproduktion Webseite zu veröffentlichen. c) lichtempfindlich | Filmproduktion räumt dem Auftraggeber das Recht ein, seinen Film bzw. Fotos durch lichtempfindlich | Filmproduktion oder anderswo selbstständig zu vervielfältigen und zu zeigen, ohne das es einer schriftlichen Genehmigung von lichtempfindlich | Filmproduktion bedarf. d) Die bei Vervielfältigung anfallenden GEMA- Gebühren trägt der Auftraggeber in voller Höhe selbstständig. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass lichtempfindlich | Filmproduktion zur GEMA- Meldung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nachkommt. e) Die von lichtempfindlich | Filmproduktion erstellten Werke unterliegen dem Urheberrechtsgesetz laut § 89 Rechte am Filmwerk bzw. § 95 Laufbilder. Eine Verfremdung oder auszugsweise Verwendung der Werke bedarf der vorherigen Abstimmung mit lichtempfindlich | Filmproduktion.

8. Sicherungsrechte

Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von lichtempfindlich | Filmproduktion. Pfändungen und sonstige Zugriffe Dritter sind unverzüglich anzuzeigen.

9. Haftung

a) Uns übergebene Gegenstände und Materialien werden von uns grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. lichtempfindlich | Filmproduktion haftet nicht für abhanden gekommene Verlangen. b) Für bei lichtempfindlich | Filmproduktion eingelagertes Material wie z.B. dem Rohmaterial wird keine Haftung übernommen.

10. Nutzungsrechte und Freihaltung
Bedarf es der Verwendung von externem Material (Stock Footage, Musik, Grafiken, Logos oder andere mediale Werke) durch den Auftraggeber, sichert dieser dem Auftragnehmer zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte zur Vervielfältigung und Verwendung des Werkstückes verfügt und räumt die zur Vervielfältigung und Verwendung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte ein. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vervielfältigung von externen Werkstücken, den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizuhalten und alle Schäden zu ersetzen.
11. Gewährleistungsanspruch

1. Soweit die Leistung von lichtempfindlich | Filmproduktion in der Erstellung von Grafiken, Animationen, Filmen, Clips oder sonstigen Werken besteht, gelten die nachfolgenden Regelungen:
a) Die Leistung ist abgenommen, sobald der Kunde den von lichtempfindlich | Filmproduktion vorgelegten Entwurf freigegeben hat.
b) lichtempfindlich | Filmproduktion übernimmt die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab der Abnahme des fertigen Produkts.
c) Als Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten in den von lichtempfindlich | Filmproduktion gelieferten Rohversionen, Korrekturstufen, Vorlagen, Dateien usw. Inhaltliche und gestalterische Beanstandungen muss der Kunde vor der Freigabe klären. Sie können nicht als Mangel geltend gemacht werden.
d) lichtempfindlich | Filmproduktion haftet nicht für die Schutzrechtsfähigkeit der erstellten Produkte, es sei denn, dass die Schutzrechtsfähigkeit ausdrücklich garantiert worden ist. Die fehlende Schutzrechtsfähigkeit gilt nicht als Mangel der Leistung.
e) Der Kunde kann nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist für lichtempfindlich | Filmproduktion eine der beiden Arten der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Für Fehler bei der Beratung oder bei der Erbringung sonstiger Dienstleistungen haftet lichtempfindlich | Filmproduktion nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Für Gestaltungen und Texte, die vom Kunden geliefert oder vor der Produktion vom Kunden freigegeben wurden, trägt der Kunde die Verantwortung für Fehlerfreiheit, insbesondere die Richtigkeit von Text und Bild.

12. Personenbezogene Daten

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten bei lichtempfindlich | Filmproduktion zu eigenen Zwecken gespeichert werden (§33 Abs. 2 Ziffer 1 Bundesdatenschutzgesetz).

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Reglung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von lichtempfindlich | Filmproduktion in Magdeburg. Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts.

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